Ergotherapie MRK

Anmeldung

Ihr Hausarzt oder Fachspezialist verordnet Ihnen Ergotherapie bzw. Sie als Patient oder Ihre Angehörigen nehmen Kontakt zu mir auf und erhalten das entsprechende Formular, welches anschliessend vom Arzt unterschrieben werden muss.

Die Kosten für eine ärztliche verordnete ergotherapeutische Behandlung werden von den obligatorischen Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherungen übernommen.

Beim ersten Termin bringen Sie bitte die Verordnung und eine gültige Krankenkassenkarte mit, da nur so die obligatorische Kostengutsprache bei Ihrem Leistungserbringer eingeholt werden kann.

Verordnungsformulare für die Ergotherapie können direkt als pdf-Datei heruntergeladen (Button unten).

Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss Tarifvertrag direkt mit den Kostenträgern.

Leistungen, die nicht von den Versicherungen übernommen werden, werden dem Patienten nach Absprache direkt verrechnet.

Der Taxpunktwert für die Ergotherapie beträgt zur Zeit 1.10 CHF.
Die Abrechnung wird in Intervallen von 15 Minuten (KK) bzw. 5 Minuten (UV, MV, IV) vollzogen. 

Für Hilfsmittel und Schienen, welche durch die Therapeutin abgegeben werden, übernehmen die Versicherer ohne vorherige Kostengutsprache Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 250.00 CHF.

Die Krankenkasse ihrerseits fordert 10% des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt zurück.

Anmeldeformular